Fragen und Antworten für Kommunen
Die Herbstschule RLP ist ein gemeinsames Projekt des Landes Rheinland-Pfalz und der kommunalen Spitzenverbände. Die Angebote werden von ehrenamtlichen Freiwilligen umgesetzt, die das Land aufgerufen hat und beauftragt. Die Kommunen können an diesem Angebot teilnehmen; sie stellen dann das Gebäude zur Verfügung und kümmern sich um die organisatorische Umsetzung vor Ort.
Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung und den kommunalen Spitzenverbänden
Checkliste für Kommunen zur Organisation der Herbstschule RLP
Das Angebot der Herbstschule richtet sich wie die Sommerschule an Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 8. Klasse.
Die Herbstschule RLP soll in der Regel in beiden Wochen der Herbstferien (12. bis 16. Oktober und 19. bis 23. Oktober 2020) stattfinden. Die Kommunen haben nach der Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden auch die Möglichkeit, das Förderangebot in vor Ort bereits bestehende Ferienbetreuungsmaßnahmen zu integrieren und dafür Zeitraum und Dauer des Angebotes anzupassen. So könnte die Herbstschule etwa in der zweiten Woche an einem anderen Standort einer Verbandsgemeinde durchgeführt werden als in der ersten.
Alle Kursleitungen engagieren sich über beide Wochen der Herbstferien. Eine Ausnahme besteht für aktive Lehrkräfte. Sie können sich auch für eine Woche als Kursleitungen registrieren. Die Kinder nehmen normalerweise eine Woche lang teil, jeweils drei Stunden am Tag, von Montag bis Freitag. Eine Teilnahme über beide Wochen ist bei entsprechenden Platzkapazitäten und in Absprache mit der Kommune eventuell möglich.
Ja. Wie auch die Sommerschule RLP ist die Herbstschule ein kostenloses Nachhilfeangebot.
Die Kursleitenden sind ehrenamtliche Freiwillige mit einem engen Bezug zum schulischen Lernen, also z. B. Lehrkräfte, pensionierte Lehrkräfte, Anwärterinnen und Anwärter bzw. Referendarinnen und Referendare, Ganztagskräfte und Kräfte der betreuenden Grundschule, Lehramtsstudierende, Abiturientinnen und Abiturienten des Jahrgangs 2020 und volljährige Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler. Alle werden auf ihren Einsatz vorbereitet und bekommen ergänzende Lernmaterialien vom Land.
Ja, der Aufruf an die Freiwilligen läuft bis zum 14. September. In dieser Zeit können sich Interessierte auf https://bm.rlp.de/de/bildung/herbstschule/anmeldung registrieren. Anschließend erhalten die Kommunen eine Liste mit den Daten der Freiwilligen, die in Ihrer Gebietskörperschaft eingesetzt werden möchten. Diese können Sie dann kontaktieren und die Kursleitungen für die einzelnen Standorte auswählen.
Ja. 90 Prozent der befragten Kursleitungen der Sommerschule geben an, gerne auch künftig mit dabei sein zu wollen. Sie bereits jetzt zu kontaktieren und für ein erneutes Engagement zu gewinnen, ist also möglich und im Hinblick auf die erworbene Erfahrung wünschenswert. Auch in diesem Fall wäre es wichtig, dass die Freiwilligen sich bis zum 14. September im Portal registrieren, um die Versendung der Ehrenamtsvereinbarung zu erleichtern: https://bm.rlp.de/de/bildung/herbstschule/anmeldung.
Die Landkreise und kreisfreien Städte melden die Freiwilligen, die in Ihren Gebietskörperschaften eingesetzt werden sollen, bis zum 25. September an ferienschule(at)add.rlp.de. Wichtig wäre, dass Sie die Daten im selben Tabellenformat an die ADD senden, in dem Sie sie vom Ministerium für Bildung erhalten. Bitte melden Sie der ADD bei dieser Gelegenheit auch den jeweiligen Ansprechpartner bei den Kommunen. Die Landkreise erfüllen dabei eine Koordinierungsfunktion, sodass alle Gemeinden und kreisangehörigen Städte eines Landkreises die Daten bitte an die Landkreise übermitteln, die sie dann gesammelt an die ADD weiterleiten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten vom Ministerium für Bildung nach Abschluss der Registrierung eine Liste mit den Daten der Freiwilligen, die sich für ihre Gebietskörperschaft gemeldet haben. Aus dieser Liste können die Freiwilligen für die Teams vor Ort rekrutiert werden. Die Liste enthält auch Angaben über die Qualifikation, also z. B. ob die Freiwilligen Lehrkräfte, Lehramtsstudierende etc. sind oder über einen Übungsleiterschein, eine Erste Hilfe-Ausbildung oder Erfahrungen in der Jugendarbeit verfügt.
Aus dieser Liste und selbstverständlich bereits vorab aus dem Kreis der in der Sommerschule eingesetzten Freiwilligen kann die Kommune dann Freiwillige kontaktieren und fragen, ob sie weiterhin zur Verfügung stehen und an dem ausgesuchten Standort eingesetzt werden möchten. Dabei ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass an jedem Standort nach Möglichkeit die Lehrkräfte, die sich freiwillig gemeldet haben, in den Teams sind. Gut durchmischte Teams mit erfahrenen Lehrkräften, Lehramtsstudierenden und Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern haben dann sicher den besten Zugang zu den Schülerinnen und Schülern.
Für die Organisation der Herbstschule gab es zahlreiche Rückmeldungen auch aus den Kommunen, die einen Verzicht auf die Bedarfsabfrage angeregt haben, da einige Eltern diese bei der Sommerschule zunächst fälschlicherweise als Anmeldung verstanden hatten. Diese Anregung haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände mit der neuen Vereinbarung aufgenommen, sodass auf eine Bedarfsabfrage verzichtet wird. Gleichzeitig sind die Schulen gebeten worden, die Kommunen bei der Anmeldung zu unterstützen, sodass Sie für die Anmeldung auf die Schulen zugehen können.
Aus den Erfahrungen mit der Sommerschule RLP liegen mittlerweile vielfältige Erfahrungswerte vor, die als Orientierung auch bei der Herbstschule RLP dienen können. Es ist sicher sinnvoll, die damaligen Anmeldungen der aktuellen Planung zugrunde zu legen. Außerdem können die Kommunen bei der Anmeldung auf die Schulen zugehen und so die tatsächlichen Anmeldungen für konkrete Angebote einholen und dann die Planungen entsprechend anpassen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten vom Land auf der Grundlage der Schülerzahl die Höchstzahl der Freiwilligen, die in ihrer Gebietskörperschaft eingesetzt werden können. Diese können dann auf die Kommunen aufgeteilt werden, die Angebote der Herbstschule organisieren.
Die Zahl der Freiwilligen, die jeder Landkreis einsetzen darf, liegt nach den Erfahrungen mit der Sommerschule um im Schnitt 50 Prozent und mehr über dem Bedarf. Sollten die Anmeldezahlen dennoch den Einsatz weiterer Freiwilliger erfordern, bitten wir Sie, sich mit der Hotline des Ministeriums für Bildung in Verbindung zu setzen.
Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben vereinbart, dass die Kommunen die Schulen in ihrer Trägerschaft rechtzeitig vor den Herbstferien über die geplanten Angebote der Herbstschule informieren. Die Schulen können diese Informationen dann in Absprache mit den Kommunen an die Eltern weitergeben. Wünschenswert wäre zudem, wenn die Kommunen das Angebot auch auf www.ferien.bildung-rp.de eintragen und dort auch die jeweiligen Ansprechpartner für die Herbstschule hinterlegen. Die Eltern kennen diese Homepage bereits von der Sommerschule RLP.
Über die Anmeldung und das genaue Verfahren entscheiden die Kommunen selbst. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben vereinbart, dass die Kommunen dafür auf die Schulen zugehen können. Die Schulen sind darüber informiert und gebeten worden, die Kommunen bei der Anmeldung zu unterstützen. Denkbar wäre etwa, dass die Kommunen den Schulen ein Informationsschreiben über die Angebote der Herbstschule in ihrer Region zukommen lassen, die Schulen die Anmeldungen für die Herbstschule von den Kindern einsammeln und sie anschließend an die Koordinatorin oder den Koordinator der Herbstschule bei der organisierenden Kommune weiterleiten.
Die Kommunen wählen aus, in welchen Gebäuden die Herbstschule RLP stattfinden kann. Schulgebäude bieten sich hier an; es gibt aber auch Rückmeldungen aus der Sommerschule, wonach sie z. B. im Rathaus oder Forsthaus durchgeführt wurde. Möglich ist auch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, etwa dem Lernort Bauernhof.
Es genügt, wenn eine Person im Ernstfall ansprechbar ist, das kann bspw. der Hausmeister sein, der sich im Gebäude aufhält. Das kann aber auch einer der Freiwilligen sein, der eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Daher ist es empfehlenswert, bei der Auswahl der Freiwilligen darauf zu achten, dass einer der drei an einem Standort eingesetzten Freiwilligen über eine entsprechende Qualifikation verfügt (diese Information ist in der Liste mit den Kontaktdaten der Freiwilligen enthalten, die das Ministerium für Bildung den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellt).
Die Kommunen tragen dafür Sorge, dass zum einen die ausgewählten Freiwilligen und zum anderen die angemeldeten Kinder vor Ort sind. Denn nur sie wissen, welche Personen sich vor Ort befinden. Die Anwesenheitsprüfung für die Kinder kann selbstverständlich auch an die Freiwilligen oder eine Person, die sich ohnehin vor Ort befindet, delegiert werden.
Bei der Herbstschule RLP sind die Beteiligten über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert.
Der Hygieneplan für die Schulen wird auch für die Herbstschule RLP gelten.
Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten mehr Freiwillige zur Verfügung als sie nach den Erfahrungen mit der Sommerschule RLP zur Erfüllung des Bedarfs benötigen würden. So kann die Betreuungsrelation verbessert werden oder es können „Springer“ eingesetzt werden. Sollte es zur Abwesenheit einer/s Freiwilligen kommen, könnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann vorübergehend von den übrigen Freiwilligen betreut werden.
Für die Herbstschule RLP werden die Freiwilligen durch das Land vorab vorbereitet. Sie erhalten einen Leitfaden, Video-Tutorials und Lern- und Arbeitsmaterialien. Darüber hinaus wurden die Fachlehrkräfte gebeten, den interessierten Schülerinnen und Schülern für die Ferien Aufgaben mitzugeben, die in der Herbstschule bearbeitet werden können. Alle Freiwilligen können sich bei pädagogischen Fragen, die nicht vor Ort unter den Kursleitenden geklärt werden können, an die Beratungshotline des Pädagogischen Landesinstituts wenden.
- Das Mäppchen mit Stiften und Papier zum Schreiben, am besten einen großen karierten Block
- Eventuell eigene Lernmaterialien, bspw. Aufgaben, die die Lehrerinnen und Lehrer für die Ferien zusammengestellt haben, oder Arbeitshefte, an denen die Kinder gerne weiterarbeiten oder aus denen sie etwas wiederholen möchten
- Ausreichend zu trinken und ein Pausenbrot
- Mund-Nasen-Bedeckung
Nein, selbstverständlich nicht. Angebote im Rahmen der Herbstschule RLP sind nur ergänzend, nicht ersetzend. Aber die Angebote der Herbstschule RLP können selbstverständlich gern in Ferienbetreuungsmaßnahmen vor Ort integriert werden.
Das ist möglich und zweifellos im Sinne der Familien.
Ja. Der Puffer bei der Zahl der Freiwilligen erlaubt es, auch kleinere Gruppen zu bilden. Bei der Evaluation der Sommerschule RLP gaben die Befragten an, dass die große Mehrzahl der Gruppen zwischen sechs und zehn Teilnehmende hatte.
Es ist möglich, die Herbstschule RLP für alle Altersgruppen an einem Standort stattfinden zu lassen. Es ist aber auch möglich, die Kinder etwa nach Primar- und Sekundarstufe auf mehrere Standorte zu verteilen.
Es können auch Kooperationspartner, beispielsweise Turnvereine oder außerschulische Lernorte wie Bauernhöfe, vor Ort eingebunden werden. In welchen Gebäude die Herbstschule stattfindet, entscheiden die Kommunen. Und natürlich kann die Herbstschule auch in die Ferienbetreuung vor Ort (bspw. beim Turnverein) integriert werden.